Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.
  2. Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.
  3. Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.
  4. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
  5. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.
  6. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.
  7. Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt: 30 Tage netto / Kundendienst 20 Tage netto
  8. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe desGarantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
  9. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallende Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  10. Ist der Kunde mit einer Zahlung aus irgendwelchem Grund im Rückstand, so sind wir ohne Einschränkung der gesetzlichen Rechte befugt, die weiteren Ausführungen der vertraglichen Arbeiten auszusetzen und vom Kunden Sicherheiten zu verlangen. Erhalten wir keine genügenden Sicherheiten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
  11. Für bauseits geliefertes Material übernehmen wir keine Garantie.
  12. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.
  13. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.
  14. Gewährleistung (Garantie)
    Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre von der fertigen Montage an. Nach Ablauf dieser Garantiefrist sind die Ansprüche des Kunden verjährt; jede Haftung des Lieferanten ist erloschen.
  15. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmers.

Sargans, 1. Januar 2019